Allen Bestellungen und Aufträgen liegen die folgenden AGB zugrunde. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefervertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der erteilte Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird. Für die Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Etwaige Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge behalten wir uns vor.
Wenn Abrufaufträge erteilt sind, so beträgt die Abnahmefrist 12 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Am Ende der Laufzeit können die Restbestände ausgeliefert werden. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung der Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann Iceland Wasserautomaten spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen.
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sie sind uns, im Falle der Nichterteilung des Auftrages unaufgefordert, unverzüglich zurückzugeben.
Aufträge, die wir nach Angaben, Skizzen, Zeichnungen, Muster oder Formen des Bestellers ausführen, werden in patentierter oder markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Bestellers geliefert. Sollten durch solche Lieferungen Patent-, Muster- oder Markenrechte verletzt werden, so trägt der Auftraggeber jeden daraus erwachsenen Schaden.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten.
Die vereinbarten Lieferfristen gelten für die Auslieferung ab Werk. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle vom Besteller zu liefernden Unterlagen rechtzeitig eingehen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie in Fällen höherer Gewalt, gänzlicher oder teilweiser Zerstörung der Fabrikationsvorrichtungen. Jede Haftung infolge Überschreitens der Lieferfrist ist ausgeschlossen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sofern ein Produkt spezifiziert ist, ist es frei von Sachmängel, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten worden Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Danach und im Falle des Einbaus, der Weiterveräußerung vor Ablauf der 2 Wochenfrist gilt die gelieferte Ware als akzeptiert. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Weitergehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Wandlung oder auf Schadenersatz irgendwelcher Art, besonders von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Groß-Umstadt.
Gerichtsstand ist Darmstadt.
(Stand: April 2009)